« Une littérature pour enfants, libérale et engagée, émerge en Suède | Ils étaient en vacances à Sarzeau, encadrés par des éducateurs » |
Allemagne : condamnés pour avoir laissé mourir leur bébé de faim
Getöteter Florian in Frankfurt: Kinderhilfe kritisiert Jugendamt
tagesspiegel.de, 30.6.2008
Frankfurt (Oder) - Der Tod des sechs Monate alten Florian in Frankfurt (Oder) hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn die zuständigen Behörden besser miteinander kommuniziert hätten. Zu diesem Schluss kommt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, wie er gestern dem Tagesspiegel sagte. „Es ist erschreckend, dass sich selbst Abteilungen eines Amtes nicht abstimmen, wenn es um die Betreuung gefährdeter Menschen geht.“
Florian war verhungert. Seine 20-jährige Mutter und der 21-jährige Vater sind wegen Mordes angeklagt. Die Frau war bis zu ihrem 18. Geburtstag vom Jugendamt betreut worden – unter anderem wegen Depressionen. „Es war zu erwarten, dass die Frau Probleme bekommen würde“, sagt Ehrmann. „Wieso wurde der Allgemeine Soziale Dienst nicht informiert – spätestens als das Kind geboren wurde? Da waren doch alle Risikofaktoren bekannt.“ Auch der Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Brandenburg, Gerd-Christian Treutler, meint: „Läuft die Zuständigkeit der Jugendämter aus, weil die Betreuten nicht mehr jugendlich sind, kann man die Akte nicht einfach archivieren und zur Tagesordnung übergehen.“ Der Prozess wird morgen in Frankfurt fortgesetzt.
Monde
Des parents condamnés pour avoir laissé mourir leur bébé de faim
Les parents d'un petit garçon mort de faim et de soif à l'âge de six mois ont été reconnus coupables de meurtre par un tribunal allemand. Ils ont été condamnés à sept et douze ans de prison.
15/08/2008
SDA-ATS News Service
La mère, âgée de 20 ans, a été condamnée à sept ans d'emprisonnement, bénéficiant du droit pénal appliqué aux jeunes majeurs (jusqu'à 21 ans). Le père, âgé de 21 ans, a pour sa part été condamné à 10 ans de prison par le tribunal de Francfort sur l'Oder.
Les parents au chômage passaient la plupart de leur temps devant des jeux électroniques et chacun comptait sur l'autre pour alimenter le nourrisson. Les juges ont estimé que le couple en crise n'était pas assez mûr pour s'occuper de leur enfant, Florian.
Né en août 2007, Florian pesait moins qu'à sa naissance quand sa mort a été constatée le 13 février 2008. Le parquet avait réclamé une peine de sept ans et demi de prison pour la mère et douze ans pour le père.
welt.de, 15. August 2008
Prozess
Hohe Strafen für Eltern des verhungerten Florian
Der kleine Florian aus Frankfurt an der Oder wurde nur sechs Monate alt. Seine Eltern ließen ihn verhungern und verdursten. Das Landgericht Frankfurt hat die beiden nun wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Mutter muss sieben Jahre, der Vater zehn Jahre in Haft.
Hohe Haftstrafen für die Eltern des verhungerten Babys Florian aus Frankfurt (Oder): Das Landgericht der brandenburgischen Stadt verurteilte die 20-jährige Mutter Ulrike D. am Freitag zu sieben Jahren Jugendstrafe und den 21-jährigen Vater Manuel D. zu zehn Jahren Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Die Richter befanden beide des gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen für schuldig. Ihr Kind war am 13. Februar im Alter von sechs Monaten völlig abgemagert gestorben.
„Dieses Verfahren ist kein Verfahren wie jedes andere gewesen - auch für uns nicht“, sagte Richter Jörn Kühl. „Es treibt uns um, dass hier in diesem Lande ein Kind verdurstet und verhungert.“ Sowohl die Mutter als auch der Vater hätten es dem Zufall überlassen, ob ihr Kind überlebe. Florian sei nach Wochen der Auszehrung an chronischer und akuter Unterernährung gestorben. „Das Kind war nur noch Haut und Knochen“, sagte Kühl. „Die Bilder vergisst man nicht so schnell.“
Als Ursache nannte der Richter einen nicht gelösten Konflikt zwischen den Eltern über die Versorgung des Kindes. Die arbeitslosen Angeklagten hätten ihre Zeit am Bildschirm und mit Computerspielen verbracht. Den Jungen hätten sie nicht regelmäßig zu trinken gegeben. Am Ende seien die Abstände immer größer geworden. „Es gab eine tiefgreifende Entfremdung zwischen Ulrike und dem Kind“, sagte Kühl. „Sie hat das Kind nicht angenommen.“
Aber auch der Vater sei nicht eingesprungen, obwohl er die dramatische Entwicklung des Babys erkannt habe. „Beide rechneten spätestens nach einem Besuch bei den Großeltern Weihnachten 2007 mit dem Tod des Kindes“, sagte der Richter. Der Stiefvater Ulrikes und deren Großmutter hätten damals auf den schlechten Zustand Florians aufmerksam gemacht. „Hilfe wäre so unendlich leicht gewesen“, sagte Kühl. So lebte das Paar direkt gegenüber einem Ärztehaus, ging aber mit dem Baby nie zu einer medizinischen Untersuchung.
Erschüttert zeigten sich Prozessbeobachter über die Rolle des Frankfurter Jugendamtes in Ulrikes Entwicklung. Das Amt hatte toleriert, dass die damals 15-Jährige nach Streit mit ihrer alkoholkranken Mutter zu einem 32 Jahre alten Mann gezogen sei. Verteidiger Matthias Schöneburg sprach von einer mehr als dreijährigen sexuellen Ausbeutung mit Wissen der Behördenmitarbeiter.
Staatsanwalt Christoph Schüler hatte für beide eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen gefordert und für die Mutter siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe sowie für den Vater zwölfeinhalb Jahre Haft beantragt. Er hatte der 20-Jährigen besondere Grausamkeit vorgeworfen, weil sie den ganzen Tag zu Hause gewesen sei und sich nur um das Kind hätte kümmern müssen. Dennoch zeigte sich Schüler zufrieden mit dem Urteil, weil es nah am von ihm geforderten Strafmaß liege.
Dagegen hatten die Verteidiger für ein Urteil wegen Totschlags plädiert. Schöneburg hatte die Mutter unter Verweis auf eine schwere Kindheit und Depressionen als vermindert schuldfähig bezeichnet und maximal fünf Jahre Jugendstrafe verlangt. Nach der Verkündung des Urteils erklärte er, sie werde vermutlich auf Rechtsmittel verzichten. Für den Vater hatte dessen Anwältin keinen konkreten Antrag gestellt.
direktbroker.de/news-kurse, 14.08.2008
Verhungertes Baby - Patzelt will Rolle des Jugendamtes untersuchen
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg) Im Prozess gegen die Eltern des verhungerten Säuglings Florian hat der Frankfurter Oberbürgermeister Martin Patzelt (CDU) angekündigt, die Rolle des Jugendamtes erneut untersuchen zu lassen.
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Im Prozess gegen die Eltern des verhungerten Säuglings Florian hat der Frankfurter Oberbürgermeister Martin Patzelt (CDU) angekündigt, die Rolle des Jugendamtes erneut untersuchen zu lassen. Wenn es auch nur «den Anfangsverdacht» gebe, dass der Tod des Jungen von der Behörde hätte verhindert werden können, müsse dies lückenlos untersucht werden, sagte Patzelt am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Gleichzeitig warnte er vor «vorschnellen Verurteilungen». Es werde jetzt überprüft, ob es in der Zeit, in der sich die angeklagte Mutter in
Erziehungshilfe befand, Auffälligkeiten gab, die das Jugendamt hätte erkennen müssen.
Die 20-jährige Mutter und der 21-jährige Vater des im Februar verhungerten knapp sechs Monate alten Babys müssen sich derzeit vor Gericht verantworten. Die Verteidigung der Frau hatte dem Jugendamt vorgeworfen, zwischen 2003 und 2006 nicht richtig reagiert zu haben und damit eine Mitschuld an den Entwicklungsschäden der Frau zu tragen.
Patzelt sagte, es solle auch geklärt werden, welche Situation vorlag, als die junge Frau 18 Jahre alt wurde und damit die Erziehungshilfe eingestellt wurde. «Wir werden dazu die Aussagen aus der Verwaltung und dem Umfeld der Familie beziehungsweise dem Prozess sehr kritisch gegenüberstellen und so hoffentlich ein möglichst genaues Bild der gesamten Abläufe gewinnen», sagte Patzelt.
Die Eltern sollen dem im August 2007 geborenen Jungen aus Herzlosigkeit und Desinteresse immer weniger zu essen gegeben haben, so dass er verhungerte und verdurstete. Der Notarzt konnte am 13. Februar nur noch den Tod des knapp sechs Monate alten Babys feststellen. Die Eltern sitzen seit Februar in Untersuchungshaft. Das Urteil soll voraussichtlich am Freitag verkündet werden.
Urteil
Hohe Strafen für Eltern des verhungerten Florian
stern.de, 15. August 2008
Verteidiger: Vermindert schuldfähig
Dagegen hatten die Verteidiger für ein Urteil wegen Totschlags plädiert. Der Anwalt Matthias Schöneburg hatte die Mutter unter Verweis auf eine schwere Kindheit und Depressionen als vermindert schuldfähig bezeichnet und maximal fünf Jahre Jugendstrafe verlangt. Als 15-Jährige sei sie nach einem Streit mit ihrer alkoholkranken Mutter zu einem 32 Jahre alten Mann gezogen. Schöneburg sprach von einer mehr als dreijährigen sexuellen Ausbeutung mit Wissen der Behördenmitarbeiter. Nach der Verkündung des Urteils erklärte er, sie werde vermutlich auf Rechtsmittel verzichten.